Beitragsordnung
1. Aufnahmegebühr / Abschnitt II § 6.3 der Vereinssatzung
1.1 Ordentliches Mitglied (Erwachsene gem. § 5.3 der Vereinssatzung) 60 €uro.
1.2 Eine Familienmitgliedschaft ( 2 Erwachsene oder Eltern mit max. zwei Kindern
gem. § 5.3-4 der Vereinssatzung) 60 €uro.
1.3 Einzelmitglied (Jugendliche gem. § 5.4 der Vereinssatzung) 60 €uro.
1.4 Ordentliches Mitglied (Schüler/Auszubildende/Studenten (gem. § 5.3 der Vereinssatzung) 60 €uro.
1.5 Passive Mitglieder sind von der Aufnahmegebühr befreit.
Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit dem ersten Jahresbeitrag zu entrichten.
2. Jahresbeitrag
2.1 Ordentliches Mitglied gem. § 5.3 der Vereinssatzung Jahresbeitrag 65 €uro.
2.2 Familienmitgliedschaften mit zwei Erwachsenen oder Eltern mit max. zwei Kindern ( Voraussetzung im selben
Haushalt lebend) Jahresbeitrag 100 €uro. Kinder und Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die am 01.01. des
laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2.3 Einzelmitglied Jugend (Abschnitt II, § 5.4 der Vereinssatzung) Jahresbeitrag 32,50 €uro. Jugendliche Mitglieder
sind Mitglieder, die am 01.01. des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2.4 Ordentliches Mitglied Schüler, Auszubildende oder Studenten ab 18 Jahren Jahresbeitrag 32,50 €uro. Nach
Beendigung der Schul- bzw. der Ausbildungszeit wird der reguläre Jahresbeitrag 2.1 fällig.
2.5 Passives Mitglied Jahresbeitrag 15 €uro. Wird das passive Mitglied aktives Mitglied, wird die Aufnahmegebühr
plus Jahresbeitrag eines ordentlichen Mitgliedes fällig.
2.6 Der Jahresbeitrag ist am 01.Januar eines jeden Jahres im Voraus fällig und bis spätestens 31.März des
laufenden Jahres zu bezahlen.
2.7 Der Jahresbeitrag ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt
(§ 8.2 der Vereinssatzung) oder ausgeschlossen (§ 8.4 der Vereinssatzung) wird.
3. Arbeitsstunden / Abschnitt II § 6.4 und § 7.6 der Vereinssatzung
3.1 Gem. § 7 Abs. 6 der Vereinssatzung ist jedes Mitglied verpflichtet 10 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr zu leisten. Bei
Familienmitgliedschaften jeweils 10 Std. pro Erwachsenem und Kalenderjahr. Kinder unter 15 Jahren dürfen freiwillig am Arbeitseinsatz teilnehmen, Jugendliche ab 15 Jahren verpflichten sich für 5
Stunden.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden im Folgejahr abgebucht.
3.2 Ehrenmitglieder, passive Mitglieder (Mitglieder, die weder an Übungsstunden des Vereins, noch an Turnieren aktiv mit dem Hund teilnehmen) sowie die Vorstandsmitglieder und aktive Ausbilder sind von den Arbeitsstunden befreit.
3.3. Mit der Fälligkeit des Jahresbeitrages werden die nicht geleisteten Arbeitsstunden des Vorjahres mit jeweils 5 €uro in Rechnung gestellt.
Eine Liste für den Eintrag der geleisteten Arbeitsstunden liegt im Vereinsheim aus und ist von einem Vorstandsmitglied einzutragen. Für den Eintrag in die Liste ist jedes Vereinsmitglied selbst verantwortlich.
4. Kurse / Seminare / Schnupperstunden
4.1 Bei Zustimmung des Kurs-/Übungsleiters können auch Nichtmitglieder an Kursen, Seminaren und Schnupperstunden teilnehmen.
4.2 Die Gebühren werden für die Kurse, Seminare und Schnupperstunden separat ausgewiesen.
4.3 Nichtmitglieder müssen bei Teilnahme mit Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sowie den aktuellen
Impfausweis vorweisen.
4.4 Vor der Teilnahmen an Schnupperstunden bzw. Kursen und Seminaren ist das entsprechende Formular
wahrheitsgemäß auszufüllen.
HSF Hundesportfreunde Salem e.V. Der Vorstand
Stand Mai 2019
ACHTUNG!
Ab 01.01.2016 sind nur noch 10 Arbeitsstunden pro Mitglied zu leisten. Für jede nicht geleistete Stunde wird eine Gebühr von 5€ erhoben.